Platzordnung

Die nachfolgende Platzordnung ist für Mitglieder, Kursteilnehmer der Hundeschule sowie Gäste, ohne Ansehen der Person, verbindlich.

  1. Hunde dürfen nur auf das Vereinsgelände gebracht werden, wenn sie frei von übertragbaren Krankheiten sind.
  2. Läufige Hündinnen dürfen nach Absprache mit dem zuständigen Ausbilder oder dem Gesamtsportbeauftragten auf das Vereinsgelände. Sie sind so zu verwahren, dass der Ausbildungsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  3. Für jeden auf das Vereinsgelände mitgebrachten Hund hat Haftpflichtversicherungsschutz zu bestehen. Die direkte Haftung des Hundehalters für die vom Hund verursachten Schäden ist hiervon unberührt.
  4. Beim Betreten und innerhalb des Vereinsgeländes sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
  5. Ausnahmen hiervon bilden:
    • die zum freien Auslauf ausgewiesenen Geländeteile (Welpenplatz etc.)
    • am Ausbildungsbetrieb teilnehmende Hunde auf Weisung des Ausbildungs- bzw. Übungsleiters
    • vom Leinenzwang befreite Hunde. Befreiungen vom Leinenzwang werden vom Ausbildungs- bzw. Übungsleiter individuell ausgesprochen und sind abhängig vom Wesen des Hundes und seiner Verträglichkeit gegenüber anderen Hunden. Die Entscheidung des Ausbildungs- bzw. Übungsleiters ist für den jeweiligen Hundeführer verbindlich.
  6. Während der festgelegten Übungszeiten sind auch vom Leinenzwang befreite Hunde anzuleinen.
  7. Hunde dürfen in das Vereinsheim mitgenommen werden, soweit sie unter Aufsicht stehen und sich diszipliniert verhalten.
  8. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, den auf das Vereinsgelände mitgebrachten Hund über den gesamten Zeitraum der Verweildauer artgerecht zu halten und zu versorgen.
  9. Außerhalb des Vereingeländes ist folgendes zu befolgen:

    In den Regnitzwiesen sind die Hunde an der Leine zu führen.
  10. Um das Vereinsgelände sauber zu halten, sind Verunreinigungen des Hundes vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Müll- und Abfallbehältnisse zu geben, Zigarettenreste in die bereitgestellten Aschenbecher. Getränkeleergut, sowie nach dem Verzehr von Speisen nicht mehr benötigtes Geschirr, sind in die Küche zurückzubringen.

Angelika Korn

1. Vorsitzende