Die nachfolgende Platzordnung ist für Mitglieder, Kursteilnehmer der Hundeschule sowie Gäste, ohne Ansehen der Person, verbindlich.
- Hunde dürfen nur auf das Vereinsgelände gebracht werden, wenn sie frei von übertragbaren Krankheiten sind.
- Läufige Hündinnen dürfen nach Absprache mit dem zuständigen Ausbilder oder dem Gesamtsportbeauftragten auf das Vereinsgelände. Sie sind so zu verwahren, dass der Ausbildungsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
- Für jeden auf das Vereinsgelände mitgebrachten Hund hat Haftpflichtversicherungsschutz zu bestehen. Die direkte Haftung des Hundehalters für die vom Hund verursachten Schäden ist hiervon unberührt.
- Beim Betreten und innerhalb des Vereinsgeländes sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
- Ausnahmen hiervon bilden:
- die zum freien Auslauf ausgewiesenen Geländeteile (Welpenplatz etc.)
- am Ausbildungsbetrieb teilnehmende Hunde auf Weisung des Ausbildungs- bzw. Übungsleiters
- vom Leinenzwang befreite Hunde. Befreiungen vom Leinenzwang werden vom Ausbildungs- bzw. Übungsleiter individuell ausgesprochen und sind abhängig vom Wesen des Hundes und seiner Verträglichkeit gegenüber anderen Hunden. Die Entscheidung des Ausbildungs- bzw. Übungsleiters ist für den jeweiligen Hundeführer verbindlich.
- Während der festgelegten Übungszeiten sind auch vom Leinenzwang befreite Hunde anzuleinen.
- Hunde dürfen in das Vereinsheim mitgenommen werden, soweit sie unter Aufsicht stehen und sich diszipliniert verhalten.
- Jeder Hundeführer ist verpflichtet, den auf das Vereinsgelände mitgebrachten Hund über den gesamten Zeitraum der Verweildauer artgerecht zu halten und zu versorgen.
- Außerhalb des Vereingeländes ist folgendes zu befolgen:
In den Regnitzwiesen sind die Hunde an der Leine zu führen.
- Um das Vereinsgelände sauber zu halten, sind Verunreinigungen des Hundes vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Müll- und Abfallbehältnisse zu geben, Zigarettenreste in die bereitgestellten Aschenbecher. Getränkeleergut, sowie nach dem Verzehr von Speisen nicht mehr benötigtes Geschirr, sind in die Küche zurückzubringen.
Angelika Korn
1. Vorsitzende